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Kontopfändungsschutz - mit SUBITO optimal gerüstet 

03.08.2009 Mörfelden-Walldorf

Am 10. Juli 2009 erfolgte die Veröffentlichung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01. Juli 2010 in Kraft. Der künftige Kontopfändungsschutz nach §850 ZPO sieht vor, dass ein Kontoguthaben bis zum Pfändungsfreibetrag von 985,15 EUR nicht gepfändet werden kann. Somit ist der Zahlungsverkehr des täglichen Lebens aus diesem Betrag gewährleistet. 

 

Selbstverständlich fließen diese gesetzlichen Neuregelungen in die Anwendungen der SUBITO AG ein. Innerhalb des Moduls Pfändung wird es zukünftig möglich sein, den verfügbaren Betrag zu verwalten.

Um den vollumfänglichen Leistungsumfang für die Anforderungen aus dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes zu erhalten, stellt der Einsatz des SUBITO Pfändungs-Dispositionsmoduls die optimale Voraussetzung dar. Innerhalb dieses Moduls werden die Pfändungskonten disponiert, das verfügbare Guthaben ermittelt und Lastschriften zurückgegeben. Somit werden die Kunden von SUBITO bestens bei der Bearbeitung unterstützt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung. Außerdem finden zum Thema „Neue Regelungen des Kontopfändungsschutzes“ informative Fachseminare statt. Es stehen zwei Termine zur Auswahl:

  • 30. September 2009 in Frankfurt
  • 14. Oktober 2009 in München

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer. Dieser enthält ebenfalls das Anmeldeformular. Sichern Sie sich Ihren Platz!

 

Ihr Ansprechpartner/in 

Vertrieb
SUBITO AG
Steven Baacke
Account Manager
+49.6105.9702-433
vertrieb@subito.de

 

 

Vertrieb
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Björn Duhme
Account Manager
+49.8191.972846
vertrieb@subito.de

 
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